Pflichtpraktika

Die Absolvierung der Pflichtpraktika und die Vorlage der Praktikumsberichte sind Voraussetzung für die Zulassung zur Reife- und Diplomprüfung. Die nachfolgenden Bestimmungen entsprechen dem Lehrplan.

I. Pflichtpraktikum:                4 Wochen       zwischen dem 2. und 3. Jahrgang

II. Pflichtpraktikum:           14 Wochen         zwischen dem 3. und 4. Jahrgang

III. Pflichtpraktikum:             4 Wochen       zwischen dem 4. und 5. Jahrgang

Näheres unter Praxisrichtlinien.

 

 

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