Pflichtpraktika
Die Absolvierung der Pflichtpraktika und die Vorlage der Praktikumsberichte sind Voraussetzung für die Zulassung zur Reife- und Diplomprüfung. Die nachfolgenden Bestimmungen entsprechen dem Lehrplan.
I. Pflichtpraktikum: 4 Wochen zwischen dem 2. und 3. Jahrgang
II. Pflichtpraktikum: 14 Wochen zwischen dem 3. und 4. Jahrgang
III. Pflichtpraktikum: 4 Wochen zwischen dem 4. und 5. Jahrgang
Näheres unter Praxisrichtlinien.